Wissenswertes über die Bundestagswahl 2025

Wissenswertes über die Bundestagswahl 2025

 

Nach den jüngsten Entwicklungen wird es eine vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages geben. Der konkrete Wahltermin ist abhängig von der Festsetzung durch den Bundespräsidenten. 

Vorbehaltlich dieser Entscheidung gilt aktuell der Sonntag, 23. Februar 2025 als voraussichtlicher Termin.

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • Das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),

  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 12. Januar 2025 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.

 

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13. Januar 2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02. Februar 2025 beim Wahlamt der Verwaltungs- gemeinschaft Tröstau gestellt werden. Eine Eintragung auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau kommt beispielsweise bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bzw. Stadt in Betracht.

 

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde / Stadt im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, erhalten sie Briefwahlunterlagen an ihre angegebene Adresse im Ausland übersandt. Detaillierte Informationen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland finden sich im Internetangebot der Bundeswahlleitung. 

 

Den entsprechenden Link dazu finden Sie hier: 

 

www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

 

Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand

 

Voraussetzung für eine Tätigkeit in einem Wahl- bzw. Briefwahlvorstand ist für die anstehende Bundestagswahl:

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,

  • mindestens 18 Jahre alt,

  • möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Bad Alexandersbad, Nagel oder Tröstau.

     

     

Wer macht was im Wahlvorstand?

 

Bei der Bundestagswahl 2025 werden in der Gemeinde Bad Alexandersbad 1 Wahlbezirk, in der Gemeinde Nagel 2 Wahlbezirke und der Gemeinde Tröstau 1 Wahlbezirk für die Urnenwahl und Briefwahlvorstände gebildet.

 

Die Urnenwahlvorstände setzen sich dabei aus jeweils acht Personen, die Briefwahlvorstände aus jeweils sechs Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.

 

In den Wahlbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber ab ca. 07:30 Uhr zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:

 

  • der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher oder der Stellvertretung,

  • der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer oder der Stellvertretung sowie

  • zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.

     

Zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

 

In den Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am Nachmittag mit der Prüfung der Wahlbriefe. Hier treten alle sechs Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen.

Alle Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und können sich mit Hilfe einer Online-Präsentation zum wahlrechtlichen Ablauf, die rechtzeitig verfügbar sein wird, intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereiten.

 

Im Einzelnen sind dies:

  • die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher,

  • die stellvertretende Wahlvorsteherin bzw. der stellvertretende Wahlvorsteher,

  • die Schriftführerin bzw. der Schriftführer,

  • die stellvertretende Schriftführerin bzw. der stellvertretende Schriftführer und

  • vier bzw. zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.

     

     

Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung

 

Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher bzw. die Stellvertretung leitet und überwacht:

  • im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr.

  • im jeweiligen Briefwahlvorstand die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am Nachmittag beginnt.

  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18:00 Uhr.

 

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer

 

Die Schriftführerin / Der Schriftführer bzw. die Stellvertretung führt im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.

 

Darüber hinaus führt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer die Niederschrift, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenwahlbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentiert. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr trägt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.

 

 

Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

 

Die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer geben im jeweiligen Wahlbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr Stimmzettel an die wählenden Personen aus.

 

In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem Nachmittag die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.

 

Sowohl in den Wahlbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr mit.

 

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

 

Freiwillige Meldung bitte per E-Mail an: 

 

Alle Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

 

 

Wahlamt Tröstau

 

Hauptstraße 6, 95709 Tröstau

Telefon: 09232/9921-21 oder 09232 / 9921-0

Fax: 09232 / 9921-721 

E-Mail: 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Tröstau
Hauptstraße 6
95709 Tröstau

Telefon: 09232/992160
Telefax: 09232/992115
E-Mail:

 

Öffnungszeiten Gemeinde

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Verwaltungsgemeinschaft Tröstau

Telefon: 09232/99210
E-Mail:
 
Öffnungszeiten
Verwaltungsgemeinschaft:

Montag bis Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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